UNABHÄNGIG sein - heißt UNABHÄNGIG entscheiden

Wir informieren: Die besten Versicherungen für den Ski-Urlaub

Freestyle-Fahrer sind besonders unfallgefährdet

Jeder dritte Schaden für Unfallversicherer entsteht beim Wintersport. Diese Policen sollten Ski- und Snowboardfahrer vorher abschließen.

 

Wie nötig das ist, zeigt der Unfall der kanadischen Ski-Freestylerin Sarah Burke, die sich bei einem Sturz ernsthafte Kopfverletzungen zuzog. Kein Einzelfall: Das Unfall- und Verletzungsrisiko ist deutlich höher als bei den meisten anderen Sportarten. „Jeder dritte von Unfallversicherern bearbeitete Schadensfall passiert beim Wintersport.

 

Deshalb sollten Schneesportler in jedem Fall eine Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt einen einmaligen Betrag oder eine dauerhafte Rente, wenn jemand durch einen Unfall eine fortwährende Beeinträchtigung seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit erlitten hat.

 

Das geschieht beim Wintersport häufiger. „Jedes Jahr erleiden rund 20.000 Skifahrer so gravierende Verletzungen, dass sie zu Invaliden werden. Nach der GDV-Statistik ist Skifahren für Frauen die unfallträchtigste Freizeitbeschäftigung noch vor Reiten. Bei Männern rangieren Verletzungen durch Ski- und Snowboardfahren an zweiter Stelle direkt nach dem Fußball. Dennoch sind viele Wintersportler ohne ausreichenden Versicherungsschutz im Schnee unterwegs.

 

Nach Berechnungen der Stiftung Warentest sollte eine Unfallversicherung abgeschlossen werden, die im Fall von 100 Prozent Invalidität mindestens 350000 Euro auszahlt. Denn schwer Unfallgeschädigte benötigen viel Geld, um Haus oder Wohnung dauerhaft behindertengerecht umbauen zu lassen oder eine Haushaltshilfe bezahlen zu können. Entsprechende Policen kosten rund 100 Euro im Jahr. 

 

Lücke bei Bergungskosten



Häufig gibt es auch eine Lücke bei der Deckung der Bergungskosten. „Muss ein verunfallter Skifahrer oder Skitourengeher von der Bergwacht per Helikopter gerettet werden, entstehen schnell Kosten von mehreren Tausend Euro“, sagt Verbraucherschützer Straub. Die meisten Unfallpolicen beinhalten zwar einen weltweit gültigen Bergungskostenschutz. 

 

Die Deckungsgrenze beträgt häufig jedoch nur 2500 Euro. Das sei zu wenig, meint der Experte: „Der Versicherungsschutz sollte mindestens Bergungsaufwendungen von 10.000 Euro umfassen.“ Selbst diese Summe reicht bei schwierigen Rettungsaktionen oft nicht aus, weiß Thomas Bucher vom Deutschen Alpenverein (DAV). „Muss ein Notarzt zum Verletzten geflogen werden oder die Bergwacht zu einer aufwendigen Suchaktion ausrücken, um verunglückte Skitourengeher zu finden, können noch höhere Summen anfallen.“ 

 

Auch BU kann wichtig sein



Zusätzlich zur Unfallpolice sollten Wintersportler auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie leistet eine monatliche Rentenzahlung bereits dann, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die Police keine Verweisungsklausel auf andere Tätigkeiten enthält. Sonst kann die Assekuranz die Leistung mit dem Hinweis verweigern, der Geschädigte könne trotz seiner Verletzung theoretisch in einem ähnlichen Beruf weiter arbeiten.“ Das Risiko, eine solche Beschäftigung zu finden, trägt in diesem Fall der Versicherte allein.

 

Auslandsreisekrankenversicherung

 

Wer außerhalb Deutschlands in den Schnee will, sollte zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Zwar decken die gesetzlichen Krankenkassen auch die Behandlungskosten in anderen europäischen Ländern, nicht aber den Rücktransport im Krankheitsfall nach Deutschland oder spezielle Zuzahlungen, die etwa in der Schweiz anfallen. „Mit einer Auslandsreisekrankenpolice können sich Urlauber gegen diese Belastungen absichern“, sagt Stephan Caspary, Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherungen. Günstige Policen kosten weniger als zehn Euro im Jahr.

 

Für Verträge mit umfassendem Auslandsschutz inklusive schnellem Rücktransport per Flugzeug im Notfall beträgt der Jahresbeitrag rund 25 Euro. Darüber hinaus rät Verbraucherschützer Straub, die Police der Haftpflichtversicherung zu überprüfen. „Wer einen anderen Skifahrer verletzt und zum Invaliden macht, kann schnell mit Kosten in Millionenhöhe konfrontiert werden.“ 

 

Deshalb sollte die Deckungssumme mindestens fünf Millionen Euro betragen. Zudem sollte die Police eine Forderungsausfalldeckung mit aktivem Rechtsschutz beinhalten. Diese Zusatzvereinbarung tritt in Kraft, wenn der Versicherte selbst durch einen anderen verletzt wird, der nicht haftpflichtversichert ist.

Straub: „Die Assekuranz springt dann als Haftpflichtversicherer für ihren Kunden ein und übernimmt auch die Kosten für die Rechtsstreitigkeit mit dem Verursacher im In- oder Ausland.“



Versicherungen im Fokus:

Pflegebürftigkeit - sie kann jeden von uns treffen

 

Die gesetzliche Pflegeversicherung war von Anfang an als eine Art Teilkaskoversicherung angelegt.

Die Leistungen die aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ausbezahlt werden, reichen also in keinem Fall aus. Daran hat auch die zuletzt verabschiedetet Pflegereform vom 01.01.2008 nichts geändert.

 

Video zur Pflegerente



Auch Sie können zum Pflegefall werden!

 

Derzeit liegen die Preise für einen Plegeplatz im Pflegeheim bei durchschnittlich 3.500 Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet 1.550 Euro. Den Rest muss der zu Pflegende selbständig aufbringen. Pro Jahr ergibt sich so ein Aufwand von fast 24.000 Euro. Dieser Differenzbertrag zahlt der Betroffene aus seiner Rente und aus seinem Vermögen.

Wenn das nicht ausreicht müssen im Zweifel unterhaltspflichtige Angehörige etwas zuschießen.



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