Das Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz - auch AltEinkG genannt - ist seit Januar 2005 in Kraft und regelt die steuerrechtliche Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und Bezüge neu. Kernpunkt des Gesetzes ist der Wechsel von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte.

Für Erwerbstätige gilt:
Die Altersvorsorge wird in zunehmendem Maße steuerfrei gestellt.

Für Rentner gilt:
Lange Übergangsfristen führen zu einer vollen Besteuerung der Rente.

Wie sich die Besteuerungsgrundlagen vereinheitlichen, welche Förderung einer angemessenen Grundsicherung sich ergeben und wie die kapitalgedeckte Rente gestärkt wird, erfahren Sie auf den nächsten Seiten. Abschließend wird das 3-Schichten-Modell der Rürup-Kommission vorgestellt.

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