Altersvorsorgeaufwendungen

Bestimmte Altersvorsorgeaufwendungen werden als Sonderausgaben abziehbar sein. Als Aufwendungen zur Altersvorsorge gelten im Sinne des Gesetzes Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zu berufsständischen Versorgungen, die Alterssicherung der Landwirte und die sogenannte Rürup-Rente.

 

Die Aufwendungen für Altersvorsorge werden bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro steuerfrei gestellt. Derzeit sind diese Aufwendungen jedoch nur beschränkt abziehbar, sie werden aber schrittweise erhöht: in 2005 auf 60 Prozent der innerhalb des Höchstbetrages gezahlten Beiträge einschließlich des Arbeitgeberanteils.

 

In den folgenden Jahren wird dieser Satz jährlich um 2 Prozentpunkte angehoben, so dass die Aufwendungen ab 2025 zu 100 % abgezogen werden können. Für das Jahr 2010 können 70 Prozent in Anrechnung gebracht werden, das sind 14.000 Euro.

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