Besteuerung von Alterseinkünften

Auch nach altem Recht musste ein Teil der gesetzlichen Altersrente versteuert werden. Das war der so genannte niedrige Ertragsanteil.
Durch das Alterseinkünftegesetz AltEinkG werden Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung künftig steuerlich gleich behandelt. Dies ermöglicht die ab 2005 schrittweise umzusetzende nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften.
Bei der Besteuerung ist zu differenzieren zwischen dem Besteuerungsanteil, dem Ertragsanteil und dem Rentenfreibetrag.
Auch bei den Alterseinkünften können Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. In einer Übergangsfrist bis 2040 gibt es für Werkspensionen einen Versorgungsfreibetrag und für sonstige nachgelagert besteuerte Einkünfte den Altersentlastungsbetrag.
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