Die gesetzliche Rente - GRV

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Versicherung zum Schutz des Einzelnen und der Familie, die bei Erwerbsminderung, Alter und Tod Rente zahlt. Träger ist die Deutsche Rentenversicherung. Unter diesem Dach haben sich die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BfA, die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt zusammengeschlossen.



Die Mitgliedschaft in der Rentenversicherung entsteht grundsätzlich Kraft gesetzlicher Verpflichtung und zwar unabhängig vom Willen des Einzelnen. Die Versicherungspflicht kann weder schriftlich noch mündlich durch einen Vertrag oder eine Absprache ausgeschlossen werden.

 

Betrachtet wird das Prinzip der umlagefinanzierten Rente, die Beiträge zur Rentenversicherung sowie Steuern auf die Rentenbeiträge.

 

 

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