Stärkung des kapitalgedeckten Rentenanteils
Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz wird die Attraktivität der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge erhöht. Jeder Steuerpflichtige kann eine private Versicherung abschließen, die unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen staatlich gefördert wird.

Neu gefördert wird die sogenannte „Rürup-Rente“, eine private Leibrentenversicherung. Sie muss sicherstellen, dass die angesparten Beiträge auch tatsächlich zur Altersversorgung verwendet werden, d.h. sie dürfen nicht in einem Betrag ausgezahlt werden sondern nur als monatliche Zahlungen an den Berechtigten nach Vollendung seines 60. Lebensjahrs.
Weiterhin gefördert wird auch die schon bekannte „Riester-Rente“ nach dem Altersvermögensgesetz - auch AVmG genannt, die ebenfalls eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge ist.
Die Betriebsrente, die sich aus den verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung ergibt, beruht ebenfalls auf dem Prinzip der Ansparung von Kapital zur Zeit der Erwerbstätigkeit und Auszahlung einer monatlichen Zahlung in der Rentenzeit. Auch die Betriebsrente wird staatlich gefördert.
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