Die Rürup-Rente
Als neues Element im Kreis der bereits bestehenden Bausteine der Basisversorgung im Drei-Schichten Modell wird eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung eingeführt. Sie wird als Kurzname mit „neue Leibrente“ oder Rürup-Rente oder Basisrente bezeichnet.
Zu beachten sind bei der neuen Leibrente das Prinzip dieser Rürup-Rente, die Anforderungen an die Vertragsgestaltung, die steuerliche Förderung der Beiträge, sowie Steuer und Sozialversicherung bei Auszahlung der Rente. Zum Abschluss die Eckpunkte der Rürup-Rente im Überblick.
Das Prinzip der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, die jeder mit einem Lebensversicherungsunternehmen abschließen kann. Die Rürup-Rente ist freiwillig.
Parallel zur Riester-Rente gibt es bestimmte gesetzliche Vorschriften für diese neue Leibrentenversicherung wie
- Steuerfreistellung der Beiträge während des Erwerbslebens durch Sonderausgabenabzug,
- nachgelagerte Besteuerung der Rentenleistungen,
- gesetzlich definierte Kriterien für die Produktgestaltung.
Beiträge zu dieser neuen Leibrente werden von dem Erwerbstätigen an das Lebensversicherungsunternehmen gezahlt und können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Die Auszahlung der lebenslangen Rente an den Bezugsberechtigten wird allerdings wie die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert.
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