Das Prinzip der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, die jeder mit einem Lebensversicherungsunternehmen abschließen kann. Die Rürup-Rente ist freiwillig.

 

Parallel zur Riester-Rente gibt es bestimmte gesetzliche Vorschriften für diese neue Leibrentenversicherung wie

  • Steuerfreistellung der Beiträge während des Erwerbslebens durch Sonderausgabenabzug,
  • nachgelagerte Besteuerung der Rentenleistungen,
  • gesetzlich definierte Kriterien für die Produktgestaltung.

Beiträge zu dieser neuen Leibrente werden von dem Erwerbstätigen an das Lebensversicherungsunternehmen gezahlt und können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

 

Die Auszahlung der lebenslangen Rente an den Bezugsberechtigten wird allerdings wie die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert.

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