Eckpunkte im Überblick

Die Eckpunkte der Rürup-Rente im Überblick:

  • private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung im Rahmen der Basisversorgung im Drei-Schichten-Modell
  • Vertrag ist ausschließlich auf den Steuerpflichtigen bezogen
  • Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente
  • Rentenbeginn frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr
    (Änderung dieser Grenze im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes)
  • Ansprüche dürfen nicht vererbbar, übertragbar, veräußerbar, beleihbar oder kapitalisierbar sein
  • Auszahlungen außerhalb der Rentenleistung sind nicht zulässig
  • Zusatzversicherungen gegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und mit Hinterbliebenenrenten als Witwen- oder Waisenrenten im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung möglich
  • Anbieter kann Versicherungsunternehmen, Bank, Sparkasse oder Investmentgesellschaft sein
  • Beiträge sind als Sonderausgaben steuermindernd
  • Rentenleistungen (auch aus Zusatzversicherungen) sind in voller Höhe der nachgelagerten Besteuerung unterworfen

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