Steuer und Sozialversicherung auf die Rente
Die Leistungen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen, hier die Rürup-Rente, unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Leistungen, wenn sie im Alter ausgezahlt werden, in voller Höhe zu versteuern sind. Für die Rürup-Rente gilt genauso wie für die gesetzliche Rente der entsprechende Rentenfreibetrag.
Rentenleistungen aus Zusatzversicherungen einer Rürup-Rente wie Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente werden wie die Altersrente des Vertrages ebenfalls der nachgelagerten Besteuerung unterworfen.
Sozialversicherungsbeiträge werden aus Leistungen der Rürup-Rente nicht erhoben.
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