Steuer und Sozialversicherung auf die Rente

Die Leistungen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen, hier die Rürup-Rente, unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Leistungen, wenn sie im Alter ausgezahlt werden, in voller Höhe zu versteuern sind. Für die Rürup-Rente gilt genauso wie für die gesetzliche Rente der entsprechende Rentenfreibetrag.

 

Rentenleistungen aus Zusatzversicherungen einer Rürup-Rente wie Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente werden wie die Altersrente des Vertrages ebenfalls der nachgelagerten Besteuerung unterworfen.

Grafik: Die Leistungen im Alter unterliegen der nachgelagerten BesteuerungSozialversicherungsbeiträge werden aus Leistungen der Rürup-Rente nicht erhoben.

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