Die Finanzierung

Damit die betriebliche Altersversorgung auch in der Lage ist, entsprechende Leistungen zu erbringen, muss für jeden Arbeitnehmer eine planmäßige Vorausfinanzierung erfolgen.

 

Dies kann durch Entgeltumwandlung geschehen, d.h. ein Teil des Entgeltanspruches des Mitarbeiters wird nicht als Barlohn ausgezahlt, sondern der bAV zugeführt.

 

Ein zweiter Weg ist die direkte Arbeitgeberfinanzierung. Hier wendet der Arbeitgeber zusätzlich zum ungekürzten Lohn/Gehalt Mittel für die bAV des Mitarbeiters auf.

 

Im Hinblick auf Gestaltung, Höhe und steuer- wie sozialversicherungs-rechtliche Auswirkungen gibt es erhebliche Unterschiede.

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