Grundsätze der Besteuerung

Die betriebliche Altersversorgung muss natürlich aus den Vorsorgeaufwendungen während der aktiven Zeit eines Arbeitnehmers finanziert und auch früher oder später versteuert werden.

Zeitpunkt und Bemessungsgrundlage der Steuer sind jedoch unterschiedlich.

Unterschiedliche Steuersätze in der aktiven Zeit und dem Ruhestand sowie Freibeträge und die teilweise anzuwendende Ertragsanteilsbesteuerung können im Einzelfall zu erheblichen Unterschieden zwischen der vorgelagerten und der nachgelagerten Besteuerung führen. Hinzu kommt natürlich noch der gegebenenfalls um Jahrzehnte unterschiedliche Zeitpunkt der Steuerfälligkeit.

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