Die Betriebsrente

Durch die Novellierung des Betriebsrentengesetzes 2001 hat die betriebliche Altersversorgung - bAV - einen neuen Stellenwert unter den Bausteinen der Alterssicherung erhalten. Sie gehört zu den sogenannten kapitalgedeckten Formen der Alterssicherung. Durch Beiträge in der Erwerbszeit, die vom Arbeitgeber oder bei der sogenannten Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer aus seinem Lohn aufgebracht werden, wird ein Kapitalstock gebildet, aus dem dann die spätere Rente finanziert wird.
Die Beiträge werden in erheblichem Maße steuerlich gefördert.
Das Betriebsrentengesetz räumt seit dem 1.1.2002 erstmals den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern sogar einen Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West der Rentenversicherung, in 2011 also bis zu 2.640,- EUR, zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung ein.
Für die Durchführung sieht das Gesetz fünf verschiedene Durchführungswege vor:
Terminvereinbarung
Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:
05206 920606
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir sind Mitglied im:
Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
Hilfe im Schadensfall
Sie benötigen dringende Hilfe bei der Abwicklung eines Schadenfalles? Wir stehen telefonisch auch außerhalb der Bürozeiten für Sie zur Verfügung:
05206 920606
BV-Assekuranz & Finanzservice