Auslandsschutz
Im Rahmen der meisten privaten Krankenversicherungen ist auch der kurzfristige Auslandsaufenthalt - wie er bei Geschäftsreisen oder privaten Reisen auftritt - mitversichert.

Auslandsaufenthalte
Bei längeren Aufenthalten im Ausland empfiehlt sich die Absicherung der medizinischen Versorgung über eine entsprechende Auslandskrankenversicherung. Diese gewährleistet die Kostenübernahme für ambulante, zahnmedizinische und stationäre Behandlungen sowie Rücktransport bei Krankheit ins Heimatland.
Eine Auslandskrankenversicherung wird immer zeitlich befristet abgeschlossen. Üblich sind Laufzeiten von 12, 24 und 36 Monaten. Sollte der Aufenthalt die Vertragslaufzeit übersteigen, kann der Vertrag verlängert, beziehungsweise bei vorzeitiger Heimkehr gekündigt werden.
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