Einkommensschutz

Auch im Krankheitsfall muss Ihr Einkommen gewährleistet sein. Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer ihr Gehalt zunächst weiter; gesetzlich festgelegte Mindestdauer: 6 Wochen. Bei Selbstständigen kann der finanzielle Engpass schon viel früher eintreten.

 

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld sichert für die Selbstständigen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ab. Der Angestellte versichert das Krankentagegeld ab dem 42. Tag, da er bis zu diesem Zeitpunkt die Lohnfortzahlung in Anspruch nimmt. Der Selbstständige kann sich bereits je nach Branche ab dem 8.Tag absichern, da dieser keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.

Auch im Krankheitsfall muss Ihr Einkommen gewährleistet sein. Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer ihr Gehalt zunächst weiter; gesetzlich festgelegte Mindestdauer: 6 Wochen. Bei Selbstständigen kann der finanzielle Engpass schon viel früher eintreten.

Nettoverdienst

 

Das monatliche Einkommen kann bis zur Höhe des regelmäßigen Nettoverdienstes durch eine Krankentagegeld-Versicherung versichert werden. Wird Krankengeld gezahlt, müssen bei Arbeitnehmern die Beiträge zu den Sozialversicherungen weitergeführt werden. Deshalb darf der Versicherungsschutz bis zu 100 % des Nettoeinkommens zuzüglich der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und gesetzlichen Rentenversicherung betragen.

Terminvereinbarung

 

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Hilfe im Schadensfall

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