Die Kranken-Zusatzversicherung
Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann zusätzlich zu seinem Krankenversicherungsschutz eine Zusatzversicherung abschließen. Und dies ist häufig zu empfehlen; denn die Absicherung durch die gesetzliche Krankenkasse hat enge Grenzen.

Verschiedene Elemente
Der Abschluss einer ergänzenden Zusatzversicherung besteht aus verschiedenen Elementen, die miteinander kombiniert werden können. So könnten zum Beispiel Kosten für alternative Heilbehandlungen durch Heilpraktiker abgedeckt werden. Oder Sie sichern sich die Kostenübernahme für Chefarztbehandlung und andere Wahlleistungen im Krankenhaus. Oder Sie holen sich umfassenden Schutz auf Reisen, wenn Sie während Ihres Urlaubs im Ausland krank werden.
Die perfekte Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse

Der Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde ihm Rahmen der Gesundheitsreform in den letzten Jahren stetig zusammengekürzt.
Auch in Zukunft ist mit weiteren Leistungseinbußen und höheren Selbstbeteiligungen zu rechnen.
Wenn Sie gesetzlich pflichtversichert sind, also der Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung nicht möglich ist, haben Sie die Möglichkeit, die Lücken der gesetzlichen Krankenkassen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung zu schließen.
Folgende Leistungen können Sie versichern:
- Heilpraktiker und weitere alternative Heilmethoden
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
- Heilmittel
- Zahnersatz bis zu 100 % Erstattung
- freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Stationärer Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Krankentagegeld (Einkommensabsicherung zum Ausgleich eines Verdienstausfalles)
- Krankenhaustagegeld
- Kurkosten
- Auslandsreisekrankenversicherung
Vor dem Abschluss privater Zusatzversicherungen sollten Sie prüfen, welche Leistungen besonders wichtig für Sie sind und auf welche Sie verzichten können. So können Sie den Nutzen erhöhen und die Kosten gering halten.
Zur Beachtung: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß es sich bei
Tariffinder zur Krankenzusatzversicherung
Terminvereinbarung
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