Die Auslandsreise-Krankenversicherung

Was ist eine Reise-Krankenversicherung (Reise-KV)?
Sie übernimmt für die vereinbarte Reisezeit die Kosten für den vereinbarten Versicherungsschutz. Obwohl durch die Werbung oft der Eindruck entsteht, dass alle Kosten übernommen würden, ist das nicht der Fall. Es werden die Kosten übernommen, die durch die Versicherungs-Bedingungen geregelt sind.
Bis zu welcher Dauer bin ich im Ausland krankenversichert?
Versicherungsschutz besteht bei der Jahres-Reisekrankenversicherung für alle privaten Auslandsaufenthalte bis zu einem Alter von 64 Jahren für eine Dauer von 42 Tagen und ab einem Eintrittsalter von 65 Jahren für 28 Tage je Reise.
Es gibt aber auch anderen Policen, die für länger geplante Reisen Versicherungsschutz bietet.
Worauf muss ich achten?
Die Versicherungen erstatten nur das medizinisch Notwendige, eben eine Grundversorgung am Reiseort. Der Reisende dagegen möchte natürlich am liebsten am Reiseort eine Gesundheitsversorgung wie zu Hause und die damit verbundenen Kosten dafür über eine Reise-Krankenversicherung erstattet haben.
Aus diesem Interessenkonflikt leitet sich die folgende Notwendigkeit ab: Sie müssen unbedingt vor Antritt der Reise den Versicherungsumfang kennen, welchen Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen können!
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