Versicherte Personen

Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige – beispielsweise niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten – ohne Einkommensnachweis privat versichern.

Arbeitnehmer

 

Für Arbeitnehmer gilt eine festgesetzte Einkommensgrenze, die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950 EUR / Jahr bzw. durchschnittlich 4.162,50 EUR monatlich im Jahr 2010 sind in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert und können sich somit auch privat versichern. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen hinzugerechnet werden. Mit der Gesundheitsreform 2007 gilt allerdings, dass Arbeitnehmer drei Jahre oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen müssen, bevor sie in die PKV wechseln dürfen. Diese Regelung gilt seit Februar 2007.

Beamte

 

Beamte und Beamtenanwärter sind beihilfeberechtigt. Sie können sich ebenfalls das Privileg der privaten Krankenversicherung gönnen. Dies gilt auch für die Familienangehörigen. Denn die Beihilfe endet nicht beim Beamten, sondern gilt auch für den Ehegatten – wenn sein Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet - und die Kinder, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Da die Beihilfe nur anteilig zu den Krankheitskosten gewährt wird, bildet die private Krankenversicherung eine wichtige Ergänzung zur Finanzierung der medizinischen Versorgung.

Terminvereinbarung

 

Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:

 

05206 920606

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind Mitglied im:

Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute e.V. (BVK)

Hilfe im Schadensfall

Sie benötigen dringende Hilfe bei der Abwicklung eines Schadenfalles? Wir stehen telefonisch auch außerhalb der Bürozeiten für Sie zur Verfügung:

 

05206 920606