Rentenwahlrecht

Bei Kapitallebensversicherungen besteht die Möglichkeit, statt der Einmalauszahlung das angesparte Kapital in eine private Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag zu zahlen.

 

Damit kommt es zu keiner Kapitalauszahlung und das Halbeinkünfteverfahren findet keine Anwendung. Statt dessen wird die sich daraus ergebende Rentenzahlung wie bei der privaten Rente mit dem Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des Ertragsanteils ist vom Alter bei Rentenbeginn abhängig und bleibt über die gesamte Dauer des Rentenbezugs konsta

Terminvereinbarung

 

Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:

 

05206 920606

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind Mitglied im:

Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute e.V. (BVK)

Hilfe im Schadensfall

Sie benötigen dringende Hilfe bei der Abwicklung eines Schadenfalles? Wir stehen telefonisch auch außerhalb der Bürozeiten für Sie zur Verfügung:

 

05206 920606