Steuer in der Beitragszeit

Beiträge zu Kapitallebensversicherungen werden aus dem Nettolohn des Beitragzahlers entrichtet. Damit sind diese Beiträge vorgelagert besteuert.
Eine Lebensversicherung, deren Laufzeit vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und für die mindestens ein Beitrag noch in 2004 gezahlt wurde, gilt nach altem Recht als steuerlich begünstigt. Beiträge zu Lebensversicherungen mit Sparanteil, deren Laufzeit nach dem 01. Januar 2005 beginnt, können nach dem Alterseinkünftegesetz nicht mehr als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
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