Steuer in der Beitragszeit

Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung erfolgen aus dem Nettoeinkommen des Erwerbstätigen direkt an den Finanzdienstleister. Damit sind Steuer und Sozialversicherung bereits davon abgeführt.
Private Rentenversicherungen, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden steuerlich nach altem Recht behandelt. Private Rentenversicherungen, die erst ab dem 01. Januar 2005 abgeschlossen werden, können steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.
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