Riester-Rente - jetzt Geld vom Staat sichern
Die staatlich geförderte Altersvorsorge
Der Abschluss eines Riester-Vertrages ist eine gute Lösung, um die Reduzierung der gesetzlichen Rente zu kompensieren. Ein großer Vorteil dieser privaten Vorsorge ist die finanzielle Unterstützung vom Staat durch Zulagen und Steuervergünstigungen.
Grund- und Kinderzulage
Zulagenberechtigt sind alle Personen, die zum geförderten Personenkreis zählen. Die Zulage wird nur in der vollen Höhe fällig, wenn der Altersvorsorgebeitrag eine bestimmte Höhe erreicht.
Zusätzlich hat bei Ehegatten, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und die nicht dauernd getrennt leben, auch ein an sich nicht begünstigter Ehepartner einen eigenen Zulagenanspruch. Voraussetzung
ist, dass auch für den an sich nicht zulageberechtigten Ehepartner ein eigener, auf seinen Namen laufender Altersvorsorgevertrag besteht.
Grundzulage
Die Höhe der Grundzulage beträgt pro Person 154 EUR
Für Kinder bis 31.12.2007 geboren: 185 EUR
Für Kinder ab 01.01.2008 geboren: 300 EUR
Die Kinderzulage ist vom Kindergeld abhängig. Bei einer nachträglichen Rückforderung des Kindergelds entfällt auch der Anspruch auf Kinderzulage für den Veranlagungszeitraum.
Anspruchsberechtigter für die Kinderzulage ist grundsätzlich derjenige, der auch das Kindergeld erhält. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht dauernd getrennt lebenden Eltern wird die Zulage
regelmäßig der Mutter zugeordnet. Der Vater erhält nur dann die Kinderzulage, wenn beide Elternteile dies gemeinsam beantragen. Ein entsprechender Antrag ist unwiderruflich und gilt jeweils für ein
Beitragsjahr.
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