Die wichtigsten Regelungen der Riester-Rente im Überblick:
- Notwendig ist eine staatliche Zertifizierung.
- Es besteht eine umfangreichere Informationspflicht für den Anbieter.
- Eine Förderung erhält nur der förderfähige Personenkreis.
- Seit 2006 sind die Tarife geschlechtsneutral.
- Die Förderung besteht aus einer Zulagenförderung und einer steuerlichen Förderung.
- Seit 2005 gibt es einen einheitlichen Sockelbetrag von 60 EUR jährlich.
- In 2005 wurde die Möglichkeit eines Dauer-Zulagenantrags eingeführt.
- Für eine Eigenheimfinanzierung kann angespartes Kapital entnommen werden.
- Angespartes Kapital wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet.
- Eine Auszahlung von bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals bei Rentenbeginn ist möglich.
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