Die wichtigsten Regelungen der Riester-Rente im Überblick:

  • Notwendig ist eine staatliche Zertifizierung.
  • Es besteht eine umfangreichere Informationspflicht für den Anbieter.
  • Eine Förderung erhält nur der förderfähige Personenkreis.
  • Seit 2006 sind die Tarife geschlechtsneutral.
  • Die Förderung besteht aus einer Zulagenförderung und einer steuerlichen Förderung.
  • Seit 2005 gibt es einen einheitlichen Sockelbetrag von 60 EUR jährlich.
  • In 2005 wurde die Möglichkeit eines Dauer-Zulagenantrags eingeführt.
  • Für eine Eigenheimfinanzierung kann angespartes Kapital entnommen werden.
  • Angespartes Kapital wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet.
  • Eine Auszahlung von bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals bei Rentenbeginn ist möglich.

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