Die Haus- und Grundbesitzversicherung

Wenn andere durch Ihre Versäumnisse als Hausbesitzer zu Schaden kommen, müssen Sie diesen ersetzen. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Wenn es sein muss, ein Leben lang. So will es das Gesetz. Die Hausbesitzer unterliegen besonderen Pflichten, unter anderem der Auflage, dass sich Häuser in einem baulichen Zustand befinden, durch den andere nicht gefährdet werden können.
„Betreten verboten!“
Auch als Vermieter eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks werden Ihnen laut Gesetz sogenannte Verkehrssicherungspflichten zum Schutz von Dritten auferlegt. Dazu gehört die Reinigung und Beleuchtung des Anwesens, die Befreiung der Gehwege von Eis und Schnee (Streupflicht) sowie die Instandhaltung Ihrer Immobilie. Das Schild „Betreten verboten!“ mildert nicht die Pflicht des Grundstücksbesitzers.
Unverzichtbar
Eine Haus- und Grundbesitzhaftpflicht ist unverzichtbar - damit die gesetzlichen Verpflichtungen für Sie nicht zur persönlichen Katastrophe werden.
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